Fragen und Antworten

Wer sind wir?

… der Heimatverein Sassenberg e.V.

„Das Vergangene zu erhalten, in der Gegenwart unseren Beitrag für eine Demokratie in unserer Gemeinde zu leisten und damit die Zukunft unserer Stadt mitzugestalten. Nur aus dem Verständnis der Vergangenheit können wir erfahren, was erhaltenswert für die Zukunft ist.“

Mit diesen Zeilen wurde im Jahr 1977 der Heimatverein Sassenberg gegründet.

 

Warum ein Heimatverein für Sassenberg?

Wie in anderen Orten sollte es auch in Sassenberg eine Institution geben, die die Geschichte des Ortes, seine Entstehung, sein Werdegang und wichtige Ereignisse der Vergangenheit für die Bevölkerung lebendig hält. Dieses geschieht seit nunmehr über 40 Jahren durch unseren Verein und durch die Schriftreihe „Up Sassenbiärg“, durch Vorträge und Führungen.

Der Hauptgrund aber, weshalb der Verein ausgerechnet Ende der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts gegründet wurde (die meisten Heimatvereine sind sehr viel älter), lag in dem Wandel, den Sassenberg damals seit rund einem Jahrzehnt durchmachte. Der Ortskern, der seit ca. 1675 ohne große Veränderungen gewachsen war, verlor damals binnen weniger Jahre sein Gesicht durch Abriss historischer Gebäude, Fällen alten Baumbestandes, Zuschütten von Gräften und Umfluten und Verlegung, Begradigung und Verbreiterung von Straßen. Das Auto wurde zum Maß aller Dinge erhoben, und für dieses Maß mussten Zeugnisse aus fürstbischöflicher Zeit unwiederbringlich und ohne ebenbürtigen Ersatz weichen. Ziel der Gründung des Heimatverein Sassenberg war es, die historischen Flächen und Örtlichkeiten weitgehend zu erhalten und in das Stadtbild zu integrieren, damit nicht nur die bekannte gotische Kirche, die historische Mühle und das Haus Schücking den Bürgern der Stadt und künftigen Generationen als historische Vermächtnisse erhalten und in Erinnerung bleiben.

Diese Ziele sind uns auch weiterhin Verpflichtung, denn Begehrlichkeiten, historische Strukturen „anzuknabbern“, gibt es nach wie vor. Gemeinsam sollten wir die heimatliche Historie in unserer Stadtentwicklung berücksichtigen und lebendig halten, damit sich auch zukünftige Generationen in Ihrer Heimatstadt Sassenberg heimisch und geborgen fühlen.

Die Schriftenreihe „Up Sassenbiärg“ umfasst Biographien berühmter Sassenberger, Jubiläumsschriften für Vereine, Abhandlungen über Gebäude und Institutionen sowie mittlerweile drei Bildbände.

Wie kann ich Mitglied werden?

Laden Sie sich den Antrag hier herunter oder besuchen Sie uns einfach auf einer unserer Veranstaltungen dieses Jahr.

Unsere Satzung

Finden Sie hier!

Die Satzung des Heimatvereins Sassenberg

Satzung des Sassenberger Heimatvereins e.V.,
beschlossen am 6.1.1978

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Heimatverein Sassenberg e.V.“
Er hat seinen Sitz in Sassenberg.
Sein Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Warendorf eingetragen.

§ 2 Zweck und Ziel

Der Verein bezweckt die Förderung der Heimatpflege auf Ortsebene in den verschiedenen Sachbereichen: Der Geschichte und Geschichtsbeschreibung, des Landschaft- und Naturschutzes, der Denkmalpflege und der Ortsgestaltung, der Mundart, des Brauchtums und der musealen Gegenstände des Raumes. Er will durch seine Arbeit in der jeweiligen Gegenwart Traditionen sinnvoll bewahren und zugleich an den Aufgaben der Zukunft mitarbeiten. Die Tätigkeit des Vereins dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung. Er erstrebt keinen materiellen Gewinn. Er darf keine Person oder Stelle durch Verwaltungsausgaben oder Zuwendungen für Zwecke, die dem Verein fremd sind, oder durch überhöhte Vergütungen begünstigen.

§ 3 Gebiet

Der Arbeitsbereich des Vereins umfasst das Stadtgebiet Sassenberg unter Ausschluss der Gemeinde Füchtorf in ihren Grenzen vor dem 1. Juli 1969.

§ 4 Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus Einzelmitgliedern, die auf Grund ihres schriftlichen Antrages aufgenommen sind. Einzelmitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Männer und Frauen, die sich um den Verein oder seine Ziele besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern gewählt werden.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen. Er ist dem Vorstand schriftlich oder spätestens zum 1. Dezember mitzuteilen. Ausschluss kann bei vereinsschädigendem Verhalten durch den Vorstand erfolgen.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht, an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, und dort sein Stimmrecht auszuüben. Die Mitglieder sind berechtigt, alle Vorteile in Anspruch zu nehmen, die der Verein seinen Mitgliedern bietet oder zu erwirken vermag.

Durch die Mitgliedschaft wird kein Anspruch auf das Vereinsvermögen erworben. Jedes Mitglied ist verpflichtet, Ziele und Zwecke des Vereins nach Kräften zu unterstützen. Der jeweilige Jahresbeitrag wird bis zum 1.4. des laufenden Geschäftsjahres in Geld erhoben, wobei die Festsetzung des Jahresbeitrages durch die Mitgliederversammlung erfolgt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand gemäß § 26 BGB
b) der erweiterte Vorstand
c) die Mitgliederversammlung

§ 7 Der Vorstand

Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins, insbesondere führt er die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und je einem Vertreter beider. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.

§ 8 Der erweiterte Vorstand

Der erweiterte Vorstand besteht aus drei Beiräten und je einem Vertreter. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt.

§ 9 Die Mitgliederversammlung

Wenigstens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt (Jahreshauptversammlung) Sie wird vom Vorstand durch Bekanntmachung in den lokalen Zeitungen unter Angabe der Tagesordnung einberufen und geleitet.
Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vorher.

Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens 8 Tage vorher beim Vorsitzenden eingereicht werden. Eine sofortige Beschlussfassung über Anträge aus der Versammlung findet nur statt, wenn ihre Dringlichkeit beschlossen wird. Satzungsänderungen sind davon ausgenommen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet durch Vorstandsbeschluß oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/10 aller Mitglieder statt.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes des Vorstandes
2. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
3. Entlastung des Vorstandes
4. Bestimmung des Wahlverfahrens für durchzuführende Wahlen
5. Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
6. Festsetzung der Beiträge und Beratung bei Anträgen
7. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
8. Wahl von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstandes

Die Kassenführung ist vor der Mitgliederversammlung durch zwei Kassenprüfer zu prüfen, die dem Vorstand nicht angehören dürfen.

§ 10 Versammlungsleitung und Beschlussfassung

Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Sind beide verhindert, so übernimmt der Schriftführer den Vorsitz.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der Stimmen der erschienen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des jeweiligen Vorsitzenden den Ausschlag. Bei Wahlen entscheidet das Los. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 11 Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Tätigkeit im Verein ist ehrenamtlich.

§ 12 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an die Stadt Sassenberg. Sie hat es zu gemeinnützigen Zwecken im bisherigen Sinne zu verwenden.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Satzung ist am 6.1.1978 von der Mitgliederversammlung beschlossen worden. Ihre Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Warendorf ist
erfolgt.

Satzungsänderung
gemäß Mitgliederversammlung vom 16.10.1978

§ 7 Der Vorstand

letzter Satz: „Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Kassierer.“

§ 9 Die Mitgliederversammlung

erster Abschnitt: „Wenigstens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt (Jahreshauptversammlung). Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden einberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt in der „Glocke“ und im „Neuen Emsboten“.

Satzungsänderung
gemäß Mitgliederversammlung vom 4.7.1986

§ 2 Zweck und Ziel

für Satz 3,4 und 5
Die Tätigkeit des Vereins dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ Auflösung des Vereins

Änderung von Satz 2 und 3
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt sein Vermögen an die Stadt Sassenberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im bisherigen Sinne zu verwenden hat.

Unser Vorstand

sind folgende Mitglieder

Erste/r Vorsitzende/r

Stellvertretende Vorsitzende
Marianne Engbert, Drostenstraße 21a, 48336 Sassenberg
Tel. 02583 – 1609

Kassiererin
Roxana Dörholt, Schloßstraße 3, 48336 Sassenberg
Tel. 02583 – 304930

Stellvertretender Kassierer
Ludger Schmidt, Friedhofstraße 5, 48336 Sassenberg
Tel. 02583 – 3352

Schriftführerin
Kerstin Zurwieden-Dammann, Schloßstraße 17,
48336 Sassenberg;  Tel. 02583 – 4493

Stellvertretende Schriftführerin
Helga Topheide, Zum Hilgenbrink 26, 48336 Sassenberg
Tel. 02583 – 1827

Beisitzer / Schriftleiter
Hans Christoph Fennenkötter, Burgstraße 14, 59555 Lippstadt
Tel. 02941 – 62097

Beisitzerin / Allerheiligenmarkt
Anne Kruse, Uphuesstraße 17, 48336 Sassenberg
Tel. 02583 – 3983

Weitere Beisitzer/-innen

Reinhold Gebbe, Von Schenking Str. 5, 48336 Sassenberg
Tel. 02583 – 2435

Maria Hoppe, Schillerstr. 4 , 48336 Sassenberg
Tel. 0151 – 23500714

Luise Gebauer, Zum Uhlenbrink 8, 48336 Sassenberg

Edeltraud Zelleröhr, Friedhofstraße 24, 48336 Sassenberg

Warum sollte ich da mitmachen? Sind das nicht nur alte Leute? Und was machen die überhaupt?

Hier einige Antworten

Der Heimatverein hat sicherlich viele ältere Mitglieder. Das ist aber selbstverständlich, denn diese Mitglieder der älteren Generation haben noch das alte Sassenberg gekannt und die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte mitgemacht. Also sind diese Mitglieder oder auch ältere Historiker unsere einzige Quelle um Basiswissen zu erhalten. Aber auch jüngere Generationen sind für die Stadt und unseren Verein mehr als wichtig. Warum? Weil auch wir irgendwann die ältere Generation bilden und unsere Nachfahren und Kinder doch auch eine Chance auf Heimat und Heimatgeschichte haben sollten.

Von daher ist es wichtig und wünschenswert das im Heimatverein viele Generationen vertreten  sind. Alt bedeutet nicht, das die Generationen nicht mit neuen Techniken oder auch Gedanken umgehen können. Wir wünschen uns vielmehr eine Struktur der gemischten Generationen.

Wer kann besser die Geschichte und Erinnerung weitergeben als die „alte Generation“ ?

Wer kann besser die neumodernen Techniken und oft schwierigeren Herausforderungen der älteren Generation vermitteln als die „junge Generation“?

Und die „mittelalte Generation“ hat natürlich jetzt auch schon wieder „alte Erinnerungen“ 

Und somit ist die Antwort warum man beim Heimatverein Sassenberg mitmachen sollte recht einfach:

Damit alle Generationen in Sassenberg eine geborgene Heimat erleben können und zukünftige Generationen oder neu zugezogene Bürger der Stadt in Sassenberg eine Heimat finden können.

Und dafür sind die Ansichten und Meinungen aller Generationen wichtig und sollten gleichermaßen Berücksichtigung finden. Denn wir alle sind für die Gestaltung und Entwicklung der Heimatgeschichte mitverantwortlich.

 

Wir möchten jeden Interessierten einladen sich ausführlicher über das Programm des Heimatvereins Sassenberg zu informieren. Denn wir bieten eine Menge an Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten auch für junge Generationen. Bei Interesse meldet euch einfach telefonisch oder per Fax, oder besucht uns auf unseren nächsten Veranstaltungen oder den nächsten Heimattreffen. Wir freuen uns auf euch!

Zum Beispiel suchen wir noch aktive Mitglieder für die Pressearbeit, Berichterstattung und Unterstützung bei Veranstaltungen. Also wer Lust hat – gerne melden!